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Aufnahme
Ins ABK Hilfswerk werden junge
Erwachsene im Alter von 18 bis 30 Jahren aufgenommen. Die Aufenthaltsdauer ist
individuell, in der Regel dauert ein
Aufenthalt zwischen 5 und 7 Jahren.
In dieser Zeit durchlaufen unsere Bewohner*innen im Wohnverbund Eifel mehrere Wohneinrichtungen, im Haus Forensberg verschiedene Wohngruppen. Ziel ist es immer, dass jede/r Bewohner*in ein möglichst selbstständiges Leben führen kann.
Da unsere Wohneinrichtungen nicht alle barrierefrei sind, können wir bislang leider keine Menschen aufnehmen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
Wer ins ABK Hilfswerk kommen möchte, muss vor der Aufnahme wichtige Dinge beachten. Die Checklisten für den Ablauf bis zu einer Aufnahme haben wir in diesem Bereich für Sie zusammengestellt. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, sind wir gerne persönlich für Sie da.
Willkommen
Das ABK Hilfswerk ist auf eine bestimmte Personengruppe spezialisiert. Unsere Mitarbeitenden haben jahrelange Erfahrung im Umgang mit diesen Menschen.
Wer kann im ABK Hilfswerk aufgenommen werden?
- Menschen mit sehr herausfordernden Verhaltensweisen, (aufgrund von z.B. Neurosen oder Persönlichkeitsstörungen), die bisher keine geeignete Hilfe haben finden können,
- suchterkrankte Menschen, wenn sie eine Therapie erfolgreich abgeschlossen haben.
Wer kann nicht im ABK Hilfswerk aufgenommen werden?
- akut und chronisch psychisch erkrankte Menschen,
- anfallskranke Menschen, die ständige Aufsicht, Pflege und medizinische Betreuung benötigen,
- Menschen, die zum Zeitpunkt der Aufnahme schon älter als 30 Jahre alt sind.
Ablauf einer
Aufnahme
Von der ersten Anfrage bis zur Aufnahme im ABK Hilfswerk laufen in der Regel die folgenden Schritte ab. Haben Sie darüber hinaus Fragen, kontaktieren Sie uns gerne.
Die Schritte
- Unverbindliche Aufnahmeanfrage,
per Post, telefonisch oder per E-Mail an unsere Fachbereichsleitung
Zusenden eines Arzt- und Sozialberichts. - Erstes unverbindliches Informationsgespräch mit unserer Fachbereichsleitung und der Hausleitung.
- Erstellung einer "Bewerbung" des Klienten/der Klientin mit Lebenslauf und Passbild.
- Zweites Informationsgespräch mit der Fachbereichsleitung und der Hausleitung mit anschließendem Besuch in der Wohngruppe im Aufnahmehaus Schöne Aussicht oder im Haus Forensberg
- Gegebenfalls Aufnahme auf eine Warteliste.
LVR und Jugendamt
Vor der Aufnahme muss eine schriftliche Kostenzusage des Kostenträgers (LVR, zuständiges Jugendamt oder andere) vorliegen. Dafür muss ein Antrag beim LVR und beim zuständigen Sozial- oder beim Jugendamt eingereicht werden.
Für den Antrag beim LVR reicht
- ein formloser Brief mit der Bitte um Eingliederungshilfe gemäß §§113 ff SGB IX, dazu
- ein fachärztliches Attest bezüglich der Art der Behinderung sowie
- ein Bericht über die Vorgeschichte und die bisherigen Hilfen.
Ist jemand dem LVR bereits bekannt, so ist vielleicht ein BEI-NRW-Formular erstellt, welches dem Antrag stattdessen auch beigefügt werden kann.
Parallel dazu ist ein Antrag auf Grundsicherung beim zuständigen Sozialamt zu stellen.
Für den Antrag beim Jugendamt benötigen Sie:
- einen Antrag auf Hilfe nach §35a in Verbindung mit §41 SGB XIII,
- eine fachärztliche Stellungnahme und
- einen gemeinsam mit dem Jugendamt erstellten Hilfeplan.
Das Verfahren ist nicht ganz leicht. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, sind wir gerne persönlich für Sie da und beraten Sie dabei.